Turniere waren Sammelpunkte für Ritter und sorgten so dafür, dass ritterliche Normen und Rituale in ganz Europa verbreitet wurden. Dies geschah trotz kirchlicher Verbote und zeigt, dass sich die ritterlichen Werte unabhängig von der offiziellen Kirchenmeinung entwickelten.
In seiner Blütezeit waren Ritterturniere nicht einfach nur „sportliche“ Wettkämpfe. Sie fanden in der Regel im Rahmen festlicher Veranstaltungen statt. Das waren z.B. Zusammentritte des Landtages, Hochzeiten, Geburten, ausländischer Besuch und damit verbundene Machtdemonstrationen des Veranstalters. s entwickelte sich schnell zu einem höfischen Fest mit Sängern, Dichtern und den adligen Damen, „die eine stimulierende wie zivilisierende Rolle zu spielen“ begannen, und gehörte somit zum Leben der höheren Schichten.
Trotz dieser Entwicklung zum Hofe hin, gab es nach wie vor die Vorläufer dieses Festes, die ein Kräftemessen ohne den neuen Prunk und Reichtum am Hof darstellten. Allerdings gewann das höfische Turnier an Einfluss und setzte sich durch. Das militärische Übungsspiel wurde mehr und mehr zu einer Kampfform, die neue soziale Funktionen mit sich brachte.
Nicht nur das Turnier und die Ritter bedeutete für die Zuschauer eine Attraktion. Neben den Kämpfen wurden volkstümliche Unterhaltungen angeboten. Dazu gehörten tänzerische und Theater-Darbietungen, Gesangsgruppen und Minnesänger, Gaukler, Akrobaten, ein Barde, Jongleure, Schießwettbewerbe, und für das leibliche Wohl wurde auch gesorgt. Man kann also durchaus von einem Volksfest neben den eigentlichen Ritterkämpfen sprechen.
Der Buhurt
Der Buhurt gehörte zu den frühen Formen des Turniers, die aus vorritterlicher Reiterspielen hervorgingen, und hatte ursprünglich wohl einen manöverartigen Charakter. Man nimmt an dass diese Kavallerieübungen bereits im 9. und 10. Jahrhundert auf Befehl des Kaisers abgehalten worden seien. In Deutschland sei der Beginn der Buhurt-Formen des Turniers im frühen 12. Jahrhundert einzusetzen. Der Buhurt sei eine verhältnismäßig ungefährliche Form des Kampfspiels gewesen, aber es sei eindeutig mit Lanze, Schwert oder Kampfkolben – auch wenn diese Waffen stumpf waren – gekämpft worden. Es habe zwar eine große Zahl von Teilnehmern gegeben, doch gekämpft hätten jeweils immer nur zwei Ritter zu Pferd oder zu Fuß unmittelbar gegeneinander. Das Scheingefecht sei, zur Verhinderung der Kampfunfähigkeit der Ritter, stark von ritterlichen Regeln, vereinbarten Verhaltensweisen und praktizierten Normen geprägt gewesen. Ehre und Tugend zeigten sich hier. „Der Buhurt ist ein Reiterschauspiel … die Waffen mussten gänzlich ungefährlich sein … Es ist mehr ein Paradestück, welches die Ritter zu Ehren einer Dame oder einer hochstehenden Person aufführen.“
Die Tjost
Die Tjost war ein Einzelkampf zwischen zwei Rittern, der sich aus dem Buhurt entwickelte, ihn um die Mitte des 13. Jahrhunderts immer mehr verdrängte und später oft vor dem eigentlichen Turnier stattfand. Gekämpft wurde zu Pferd und in voller Rüstung. Ziel war es, den entgegengaloppierenden Gegner mit der Lanze innerhalb der den Turnierplatz umfassenden Schranken entweder am Schild oder Hals zu treffen, um ihn aus dem Sattel zu werfen. Gingen nur die Lanzen zu Bruch, ohne dass ein Ritter aus dem Sattel gehoben wurde, wurden neue Lanzen gereicht, und man machte sich sofort wieder bereit für den nächsten Waffengang. Die Lanzen waren entweder abgestumpft, mit den sogenannten Turnierkrönlein versehen und bestanden aus Holz oder hatten angesägte oder ausgehöhlte Schäfte, was die Waffen entschärfte und zumindest bei einem Treffer nicht gleich den Tod zur Folge hatte. Mitte des 13. Jahrhunderts gewann allerdings das auf Leben und Tod geführte Duell zunehmend Verbreitung. Man unterscheidet den Tjost in zwei Arten, einmal die harmlosere Variante mit stumpfen Waffen, und die gefährliche mit scharfen Waffen. Aus der harmloseren Variante wurde im Spätmittelalter das Gestech, aus der anderen das Rennen. Mit der Zeit wurden die Tjoste zu einem festen Bestandteil der Ritterturniere und ihnen wurden sogar mehrere Tage gewidmet. Dabei kämpften die Angehörigen der zwei Mannschaften einzeln gegeneinander.

