Höhere Strafen richteten sich gegen Delikte gegen das Land bzw. den König, sowie gegen größere Verbrechen gegen die Öffentlichkeit. Frauen, die ein schweres Verbrechen begangen hatten, mussten damit rechnen, dass sie ertränkt, verbrannt oder lebendig begraben wurden, weil ihr Körper nicht zur Schau gestellt werden durfte. Auf Strafmilderung konnten nur Frauen hoffen, die ein Kind erwarteten. Sie wurden mit einem Rutenbündel blutig geschlagen, geschoren oder sie wurden nach der Geburt des Kindes hingerichtet. Die höheren Strafen waren fast alles Todesstrafen.

Zu den Wichtigsten gehörten:

Enthaupten:

Das Enthaupten war die schnellste Möglichkeit jemanden hinzurichten. Jedoch erforderte es große Geschicklichkeit. Der Henker musste mit dem Schwert, das zusätzlich sehr schwer war, genau zwischen die Halswirbel treffen und der Spalt musste anschließend so groß sein, dass ein Wagenrad zwischen Kopf und Rumpf hindurchführen konnte. Denn sonst – hieß es – wäre der Tote in der Lage wieder zurückzukehren. Auf Doppelehe, Gotteslästerung, Entführung, Landesverrat und Blutschande folgte die Enthauptung des Täters.

Allein die Enthaupteten bekamen ein standesgemäßes Begräbnis. Die anderen Verurteilten wurden an dem Ort der Hinrichtung den Hunden, den Raben und der Witterung überlassen.

Verbrennen:

Es gab drei Arten der Verbrennung:
1. Der Verurteilte wurde an den Armen und Beinen an einen Pfahl gebunden und rundherum wurde das Feuer entfacht.
2. Er wurde gefesselt und direkt auf den Scheiterhaufen geworfen oder
3. Man band die Person an eine Leiter und stieß diese in das auflodernde Feuer.
Damit der Hingerichtete vollständig verbrannte, wurde noch zusätzlich Öl, Schwefel und Kohle in den Scheiterhaufen getan. Das hatte den Grund, dass nach altem Glauben alles, was das Feuer berührte gereinigt sein würde und wenn alles verbrannt sei, nichts Böses mehr übrig wäre.

Zweiteilung:

Bei der Zweiteilung wurde der Missetäter zwischen zwei Pfählen mit gespreizten Beinen kopfüber aufgehängt und vom Richter mit einem Schwert vom Unterleib bis zum Kopf symmetrisch durchtrennt.

Vierteilung:

Die Vierteilung erfolgte, indem man die Gliedmaßen des Täters an je ein Pferd anband und die Pferde auseinander trieb. Diese Todesstrafe folgte auf schweren Landesverrat und Königsmord.

Rädern:

Hat jemand einen Mord, schwere Brandstiftung, schweren Landesverrat oder Kirchendiebstahl begangen, wurde seine Wirbelsäule mittels eines großen Wagenrades gebrochen und anschließend auf das Rad geflochten.

Aufspießen/Pfählen:

Beim Aufspießen musste sich der Jeweilige auf einen Pfeiler aus Eichenholz setzen und dieser bohrte sich dann langsam durch den gesamten Körper bis er aus dem Mund wieder herauskam. Das Aufspießen wurde aber nur bei männlichen Gesetzesbrechern in Gebrauch genommen.

Lebendig begraben:

Der Täter wurde nicht, wie angenommen, bei lebendigem Leibe in einem Sarg begraben, sondern er wurde bis zum Kopf eingegraben und man ließ ihn anschließend dahinvegetieren.

Ertränken:

Meist wurde an dem Verurteilten ein großer Stein oder etwas Ähnliches befestigt und dieser darauf in einen See oder Fluss geworfen.

Erhängen:

Das Erhängen konnte auf verschiedene Weisen stattfinden. Meist wurde der Verurteilte an einen Baum gehangen und unter ihm stand ein Pferd oder ein Ochse mit einem Karren. Ein aufwändiger Galgen, wie man ihn noch heute kennt, wurde im Mittelalter noch nicht verwendet.

Kochendes Wasser oder Öl, mit dem man übergossen wurde, drohte Ketzern, schweren Münz- und Urkundenfälschern.

Bei einem unbeabsichtigten Totschlag musste der Täter ein steinernes Kreuz am Ort des Geschehens aufstellen, zehn Seelenmessen lesen lassen, drei Wallfahrten in die nähere Umgebung und eine nach Rom unternehmen.

Das Ausdärmen war eine weitere grausame Sühne, bei der man dem Verbrecher ohne Betäubung den Bauch aufschlitzte und die Gedärme entnahm.

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