Auf dem europäischen Kontinent bestand durch die Jahrhunderte ein ambivalentes Verhältnis zum Liebesdienstgewerbe. Der Aufschwung der Städte und der Wirtschaft brachte eine liberalere Einstellung der Gesetzgeber mit sich: Die Prostitution war meist geduldet, aber bestimmten zeitlichen und örtlichen Beschränkungen unterworfen. Es gab unzählige Bordelle und Badehäuser, in denen das Gewerbe ausgeübt wurde.
Auf den Kreuzzügen wurden die Soldaten von vielen Marketenderinnen begleitet. Dirnen begleiteten die Heere des Mittelalters; sie wurden von einem Hurenweibel befehligt. Die Trossweiber erledigten auch andere Frauenarbeiten wie kochen, putzen und waschen.Im Mittelalter mussten Huren ein bestimmtes Kleidungsstück oder ein Zeichen tragen, damit man sie von den ehrbaren Frauen unterscheiden konnte. Viele Gunstgewerblerinnen organisierten sich in Ständen.
Kennzeichnung und Stigma
Der mittelalterlichen Haltung zur Sexualität entsprechend galten Prostituierte grundsätzlich als sündhaft. Mittelalterliche Prostituierte wurden den Randständigen zugeordnet und lebten außerhalb der Gesellschaft. Sie waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen und oft der Vergewaltigung durch Kunden, Frauenhändler, Zuhälter und Frauenwirte ausgesetzt, denn in der Rechtspraxis wurde die Vergewaltigung einer Frau aus der gleichen sozialen Schicht milder bestraft als die Vergewaltigung einer Frau aus einer höheren sozialen Schicht. Prostitution wurde jedoch unter Berufung auf Augustinus gestattet, um Schlimmeres zu verhindern. So mussten sie eine erkennbare Kleidung oder ein Zeichen tragen. Es gab den Aberglauben, dass sie den „bösen Blick“ besaßen, Unglück brachten und bestimmte Lebensmittel nicht berühren durften. So mussten neben Kriminellen und Ketzern auch Prostituierte die Stadt verlassen, wenn der neugewählte Herrschaftsträger auf die städtische Verfassung vereidigt wurde. Nach dem Stadtrecht durften um 1400 n. Chr. Prostituierte keine öffentlichen Tanzveranstaltungen besuchen, an denen “ehrbare” Frauen teilnahmen. Trotzdem genossen Prostituierte in gewissen Bereichen des alltäglichen Lebens der mittelalterlichen Gesellschaft durchaus auch Wertschätzung. Es war durchaus anderswo üblich, dass Prostituierte an offiziellen Empfängen hoher Gäste teilnahmen, und bei Hochzeiten tanzten oft Prostituierte vor und überbrachten ihre Glückwünsche. Bei Kinderlosigkeit sollte die Begegnung mit einer Prostituierten Fruchtbarkeit bringen, und in Italien sollte ein schweres Leiden heilbar sein, wenn man heimlich drei Steine aus dem Hauseingang einer Prostituierten ausgrub und sie auf die Brust des Kranken legte.
Die Kleiderordnungen unterschieden sich durch die Zeit des Mittelalters und von Stadt zu Stadt. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem zwei Finger dicken grünen Strich in der Mitte, in Frankfurt a.M. eine gelbe Verbrämung (Saum) und in Zürich und Bern verdeutlichte ein rotes “Käppeli” ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Ebenso wurde ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorgeschrieben, bzw. auch verboten. In der Regel waren die farblichen Kennzeichnungen in den sogenannten Schandfarben gehalten: Rot, Gelb oder Grün. Da sich “ordentliche” (bzw. “anständige” und “ehrbare”) Frauen im Mittelalter nicht „herausputzen“ durften oder sollten, wurden Prostituierte auch als Hübschlerinnen bezeichnet.


